← Alle Artikel

April 2026

NIS2: Betrifft es mein Unternehmen?

Die NIS2-Richtlinie der EU gilt seit Januar 2023. In Deutschland ist sie durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) seit dem 06.12.2025 geltendes Recht. Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie betroffen sind — bis es zu spät ist.

Wer fällt unter NIS2?

Die Kurzformel: Dein Unternehmen ist betroffen, wenn beides zutrifft:

  • 50+ Mitarbeiter oder Jahresumsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. EUR
  • Tätig in einem Sektor der Anlagen 1 oder 2 des BSIG (Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Produktion, Abfallwirtschaft, Post, Lebensmittel, Chemie, uvm.)

Die Sektoren im Überblick

Anlage 1 BSIG: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Gesundheit, Wasser, Digitale Infrastruktur, Weltraum

Anlage 2 BSIG: Post & Kurier, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, Verarbeitendes Gewerbe, Digitale Dienste, Forschung

Was viele übersehen: Die Lieferkette

Auch wenn dein Unternehmen nicht direkt in einem der Sektoren tätig ist — wenn du Zulieferer eines betroffenen Unternehmens bist, können Anforderungen auf dich durchschlagen. Große Unternehmen werden ihre Lieferanten nach NIS2-Compliance fragen. Wer das nicht nachweisen kann, riskiert Aufträge.

Was passiert wenn ich nichts tue?

Bußgelder bis zu 10 Mio. EUR, bei Unternehmen mit mehr als 500 Mio. EUR Umsatz bis zu 2 % des weltweiten Umsatzes. Dazu kommt: Die Geschäftsführung muss die Maßnahmen umsetzen und überwachen und haftet dem eigenen Unternehmen für Schäden aus Pflichtverletzungen (§ 38 BSIG).

Nächster Schritt: Betroffenheit prüfen

Statt stundenlang Gesetzestexte zu lesen: Der kostenlose Quick-Check sagt dir in 5 Minuten, ob und wie NIS2 auf dein Unternehmen zutrifft — inklusive konkreter Maßnahmenempfehlung.

NIS2-Readiness prüfen?

In 5 Minuten wissen ob dein Unternehmen unter NIS2 fällt — mit konkretem Maßnahmenplan.

NIS2-Beratung anfragen →