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April 2026

NIS2: Betrifft es mein Unternehmen?

Seit Oktober 2024 ist die NIS2-Richtlinie in Kraft. In Deutschland wird sie durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt. Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie betroffen sind — bis es zu spät ist.

Wer fällt unter NIS2?

Die Kurzformel: Dein Unternehmen ist betroffen wenn mindestens eines zutrifft:

  • 50+ Mitarbeiter oder 10 Mio. EUR+ Jahresumsatz
  • Tätig in einem der 18 NIS2-Sektoren (Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Produktion, Abfallwirtschaft, Post, Lebensmittel, Chemie, uvm.)
  • Teil der Lieferkette eines betroffenen Unternehmens

Die 18 Sektoren im Überblick

Sektoren hoher Kritikalität: Energie, Transport, Bankwesen, Finanzmarkt, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, ICT-Service-Management, Öffentliche Verwaltung, Weltraum

Sonstige kritische Sektoren: Post & Kurier, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, Verarbeitendes Gewerbe, Digitale Dienste, Forschung

Was viele übersehen: Die Lieferkette

Auch wenn dein Unternehmen nicht direkt in einem der Sektoren tätig ist — wenn du Zulieferer eines betroffenen Unternehmens bist, können Anforderungen auf dich durchschlagen. Große Unternehmen werden ihre Lieferanten nach NIS2-Compliance fragen. Wer das nicht nachweisen kann, riskiert Aufträge.

Was passiert wenn ich nichts tue?

Bußgelder bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Dazu kommt: Die Geschäftsführung haftet persönlich. Das ist neu — und das Risiko ist real.

Nächster Schritt: Betroffenheit prüfen

Statt stundenlang Gesetzestexte zu lesen: Unser kostenloser Quick-Check sagt dir in 5 Minuten, ob und wie NIS2 auf dein Unternehmen zutrifft — inklusive konkreter Maßnahmenempfehlung.

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