April 2026
NIS2: Betrifft es mein Unternehmen?
Seit Oktober 2024 ist die NIS2-Richtlinie in Kraft. In Deutschland wird sie durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt. Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie betroffen sind — bis es zu spät ist.
Wer fällt unter NIS2?
Die Kurzformel: Dein Unternehmen ist betroffen wenn mindestens eines zutrifft:
- 50+ Mitarbeiter oder 10 Mio. EUR+ Jahresumsatz
- Tätig in einem der 18 NIS2-Sektoren (Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Produktion, Abfallwirtschaft, Post, Lebensmittel, Chemie, uvm.)
- Teil der Lieferkette eines betroffenen Unternehmens
Die 18 Sektoren im Überblick
Sektoren hoher Kritikalität: Energie, Transport, Bankwesen, Finanzmarkt, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, ICT-Service-Management, Öffentliche Verwaltung, Weltraum
Sonstige kritische Sektoren: Post & Kurier, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, Verarbeitendes Gewerbe, Digitale Dienste, Forschung
Was viele übersehen: Die Lieferkette
Auch wenn dein Unternehmen nicht direkt in einem der Sektoren tätig ist — wenn du Zulieferer eines betroffenen Unternehmens bist, können Anforderungen auf dich durchschlagen. Große Unternehmen werden ihre Lieferanten nach NIS2-Compliance fragen. Wer das nicht nachweisen kann, riskiert Aufträge.
Was passiert wenn ich nichts tue?
Bußgelder bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Dazu kommt: Die Geschäftsführung haftet persönlich. Das ist neu — und das Risiko ist real.
Nächster Schritt: Betroffenheit prüfen
Statt stundenlang Gesetzestexte zu lesen: Unser kostenloser Quick-Check sagt dir in 5 Minuten, ob und wie NIS2 auf dein Unternehmen zutrifft — inklusive konkreter Maßnahmenempfehlung.
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